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Datenschutz
Kommentierte Muster für Datenschutzhinweise im Internetauftritt staatlicher Schulen in Bayern

(Stand: 23.04.2021 – mit Verfahren „Dienst-E-Mail“ und „Visavid“
ergänzt: Dienst-E-Mail über „musin“ für Münchner Schulen)


Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen
zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.


Ihre Rechte

Als Betroffener einer Datenverarbeitung haben Sie die folgenden Rechte:
• Sie haben das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO).
• Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf
Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
• Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung
der Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DSGVO).
• Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung
besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht
Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
• Falls Sie in die Verarbeitung eingewilligt haben und die Verarbeitung auf dieser Einwilligung
beruht, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit
der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen
nicht berührt.

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen
die Verarbeitung Ihrer Daten Widerspruch einzulegen, wenn die Verarbeitung auf Grundlage des Art.
6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. e DSGVO erfolgt (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 DSGVO).


Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Unabhängig davon besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz,
den Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:

Postanschrift: Postfach 22 12 19, 80502 M̈ünchen
Adresse: Wagmüllerstraße 18, 80538 M̈ünchen
Telefon: 089 212672-0
Telefax: 089 212672-50

E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de
Internet: https://www.datenschutz-bayern.de/


Cookies

Beim Zugriff auf dieses Internetangebot werden von uns Cookies (kleine Dateien) auf Ihrem Gerät gespeichert,
die für die Dauer Ihres Besuches auf der Internetseite gültig sind („session-cookies“). Wir
verwenden diese ausschließlich während Ihres Besuchs unserer Internetseite. Die meisten Browser
sind so eingestellt, dass sie die Verwendung von Cookies akzeptieren, diese Funktion kann aber
durch die Einstellung des Internetbrowsers von Ihnen für die laufende Sitzung oder dauerhaft abgeschaltet
werden. Nach Ende Ihres Besuches wird Ihr Browser diese Cookies automatisch löschen.


Auswertung des Nutzungsverhaltens (Webtracking-Systeme; Reichweitenmessung)

Wir führen eine Reichweitenmessung nur anhand statistischer Daten (also ohne Nutzung personenbezogener
Daten) durch.


C) Dienst-E-Mail

Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Rahmen der Bereitstellung der dienstlichen E-Mail-Postfächer
zur datenschutzkonformen elektronischen Kommunikation des staatlichen Personals an staatlichen
bayerischen Schulen. Damit dient die Datenverarbeitung der Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags,
den das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
den Schulen zuweist.

a) Daten von Kommunikationspartnern ohne eigenen Dienst-E-Mail-Account (z.B. Schülerinnen
und Schüler, Erziehungsberechtigte, schulische Partner)

Bei den Daten von Kommunikationspartnern ohne eigenen Dienst-E-Mail-Account (z.B. Schülerinnen
und Schüler, Erziehungsberechtigte, schulische Partner) handelt es sich um diejenigen Daten, die im
Rahmen des E-Mail-Verkehrs mit einer Nutzerin bzw. einem Nutzer eines Dienst-E-Mail-Postfachs bekannt
werden. Das sind beispielsweise die E-Mail-Adresse, Name, Uhrzeit der versandten E-Mail und
Inhalt der versandten E-Mail inkl. Anlage.

Rechtsgrundlage
Soweit eine Datenverarbeitung auf freiwilliger Basis erfolgt, ist Rechtsgrundlage eine Einwilligung der
betroffenen Personen.
Im Übrigen ist Rechtsgrundlage Art. 85 Abs. 1 BayEUG.

Dauer der Speicherung
Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen
zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
Die Vorgaben zur Speicherdauer sind insbesondere Ziffer 5 der Anlage 2 Abschnitt 7 der BaySchO, zu entnehmen.
Dies bedeutet für die Löschfrist im Einzelnen:

• Eigene Inhalte (z.B. Inhalte des E-Mail-Postfachs, selbst angelegte Kalender und Adressbücher/
Kontakte) löschen die Nutzerinnen und Nutzer selbst, sobald diese nicht mehr erforderlich
sind, in der Regel spätestens nach Ablauf des darauffolgenden Schuljahres.
• Im Übrigen erfolgt die Löschung nach Deaktivierung des Postfachs in der Benutzerverwaltung.
Durch die Nutzerin bzw. den Nutzer versandte Nachrichten/Anhänge verbleiben beim Empfänger.


b) Daten von Nutzerinnen und Nutzern eines Dienst-E-Mail-Postfachs (z.B. Schulleitung, Lehrkräfte)
Bei den Daten von Nutzerinnen und Nutzern eines Dienst-E-Mail-Postfachs (z.B. Lehrkräfte) handelt
es sich um Stammdaten, sichtbare Profilinformationen, Passwort, Inhaltsdaten der E-Mails und Anlagen,
Kalendereinträge und Aufgaben und sonstige Nutzungsdaten (Protokolldaten) im Sinne der Ziffern
3.1.1 bis 3.1.5 in Abschnitt 7 Anlage 2 zu § 46 BaySchO.

Rechtsgrundlage
Für die Beschäftigtendaten ist die Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO i.V. mit den Rechtsgrundlagen
des jeweiligen Beschäftigungsverhältnisses.
Für die Verarbeitung der Inhaltsdaten die für den jeweiligen Verarbeitungsvorgang einschlägigen
Rechtsgrundlagen, in der Regel Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO in Verbindung mit Art. 85 Abs. 1 BayEUG,
soweit eine Datenverarbeitung auf freiwilliger Basis erfolgt, ist Rechtsgrundlage eine Einwilligung der
betroffenen Personen.

Zwecke
Siehe oben unter a) Daten von Kommunikationspartnern ohne eigenen Dienst-E-Mail-Account (z.B.
Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigte, schulische Partner) - Zwecke.

Empfänger
Schulinterne Empfänger
Andere Nutzerinnen und Nutzer, mit denen kommuniziert wird.

a) Daten von Kommunikationspartnern ohne eigenen Dienst-E-Mail-Account (z.B. Schülerinnen
und Schüler, Erziehungsberechtigte, schulische Partner)
Bei den Daten von Kommunikationspartnern ohne eigenen Dienst-E-Mail-Account (z.B. Schülerinnen
und Schüler, Erziehungsberechtigte, schulische Partner) handelt es sich um diejenigen Daten, die im
Rahmen des E-Mail-Verkehrs mit einer Nutzerin bzw. einem Nutzer eines Dienst-E-Mail-Postfachs bekannt
werden. Das sind beispielsweise die E-Mail-Adresse, Name, Uhrzeit der versandten E-Mail und
Inhalt der versandten E-Mail inkl. Anlage.

Rechtsgrundlage
Soweit eine Datenverarbeitung auf freiwilliger Basis erfolgt, ist Rechtsgrundlage eine Einwilligung der
betroffenen Personen.
Im Übrigen ist Rechtsgrundlage Art. 85 Abs. 1 BayEUG.

Zwecke
Die Datenverarbeitung im Rahmen der Bereitstellung der E-Mail-Postfächer dient der datenschutzkonformen
elektronischen Kommunikation des Personals an Münchner Schulen insbesondere mit Erziehungsberechtigten,
Schülerinnen und Schülern (soweit hierfür keine Schul- bzw. Elternkommunikationsportale
durch den Schulaufwandsträger bereitgestellt werden), sowie mit schulischen Partnern, z.
B. mit örtlichen Behörden, Vereinen, Einrichtungen und Unternehmen; ebenso ggf. der Kommunikation
zwischen Schulen und weiteren öffentlichen Stellen zur dienstlichen Aufgabenerfüllung. Damit
dient die Datenverarbeitung der Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags, den das Bayerische
Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) den Schulen zuweist.

Empfänger
Schulinterne Empfänger
Empfänger sind in erster Linie diejenigen Nutzerinnen und Nutzer des Dienst-Email-Postfachs (staatliches
Personal), mit welchen über Dienst-E-Mail kommuniziert wird.
Im Falle eines etwaig durch die Nutzungsbedingungen gestattetem Postfachzugriff kann darüber hinaus
die Schulleitung und ggf. dienstlicher Vertreter der Nutzerin bzw. des Nutzers Empfänger der personenbezogenen
Daten sein.

Externe Empfänger
Zur Bereitstellung und Nutzung der Dienst-E-Mail ist ferner die Übermittlung personenbezogener
Daten an ausgewählte Dienstleister notwendig. Mit diesen Dienstleistern hat die Schule eine Vereinbarung
zur Datenverarbeitung im Auftrag der Schule geschlossen (sog. „Auftragsverarbeitung“ nach
Art. 28 DSGVO).


Empfänger
Schulinterne Empfänger
Andere Nutzerinnen und Nutzer, mit denen kommuniziert wird.
Im Falle eines etwaig durch die Nutzungsbedingungen gestattetem Postfachzugriff kann darüber hinaus
die Schulleitung und ggf. dienstlicher Vertreter der Nutzerin bzw. des Nutzers Empfänger der personenbezogenen
Daten sein.
Außerdem die Nutzerverwalter der Schule oder Dienststelle.


Externe Empfänger
Externe Empfänger bzw. Absender, mit denen die Nutzer innen und Nutzer kommunizieren
Im Übrigen siehe oben unter a) Daten von Kommunikationspartnern ohne eigenen Dienst-E-Mail-Account
(z.B. Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigte, schulische Partner) - Empfänger.


Dauer der Speicherung
Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen
zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Für die Datenkategorien (Stammdaten, sichtbare Profilinformationen, Passwort, Inhaltsdaten – Ziffern
3.1.1-3.1.4 in Anlage 2 Abschnitt 7 BaySchO) spätestens 3 Monate
• ab dem Zeitpunkt, zu dem das pädagogische Personal die Schule verlässt,
• nach Beendigung der Zusammenarbeit (bei Gastnutzern), dafür ist die jeweilige pädagogische
Einrichtung verantwortlich,
• Die Möglichkeit der Wiederherstellung der Daten kann zur Sicherstellung des Rechts auf Datenübertragbarkeit
für weitere 30 Tage vorgesehen werden, sofern die Verarbeitung eingeschränkt
ist und die Betroffenen keine Löschung verlangen.


Technische Protokolldaten, die beim Betrieb des Dienstes anfallen, werden maximal 7 Tage aufbewahrt
und danach automatisiert gelöscht.
Im Übrigen s.o. unter a) Daten von Kommunikationspartnern ohne eigenen Dienst-E-Mail-Account
(z.B. Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigte, schulische Partner) – Dauer der Speicherung.


D) Videokonferenzwerkzeug Visavid („Visavid“)

Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Rahmen der Bereitstellung des Videokonferenzwerkzeugs
Visavid zur datenschutzkonformen Durchführung von Videokonferenzen an bayerischen Schulen
zur Durchführung des Distanzunterrichts, sowie für Lehrer- und Klassenkonferenzen und zur KomSeite

Rechtsgrundlage
Soweit eine Datenverarbeitung auf freiwilliger Basis erfolgt, ist Rechtsgrundlage eine Einwilligung der
betroffenen Personen.
Im Übrigen ist Rechtsgrundlage Art. 85 Abs. 1 BayEUG, § 46 Abs. 1 Satz 1 BayEUG i.V.m. § 19 Abs.
4 BaySchO i.V.m. Abschnitt 7 Anlage 2 zu § 46 BaySchO.

Zwecke
Die Datenverarbeitung im Rahmen der Verwendung von Visavid erfolgt zur Bereitstellung von Videokonferenzräumen
mit integrierter Chat-Funktion für Schulen und weitere Dienststellen, für Schulen zu
den in Ziffer 1 Abschnitt 7 Anlage 2 zu § 46 BaySchO genannten Zwecken, insbesondere
• zum Zwecke der Durchführung von Distanzunterricht,
• der Durchführung von Kommunikation mit Erziehungsberechtigten.

Empfänger
Schulinterne Empfänger
Empfänger sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der jeweiligen Videokonferenz (beispielsweise
pädagogisches Personal, Schülerinnen und Schüler, Praktikantinnen und Praktikanten, Referendarinnen
und Referendare, Seminarlehrkräfte und Seminarteilnehmerinnen und Seminarteilnehmer). Diese
sind Empfänger hinsichtlich der in der Videokonferenz jeweils sichtbaren oder hörbaren Daten (konkret:
sichtbare Profilinformationen, Videobild und Ton im Rahmen von Videokonferenzen und der gruppenbezogenen
Nutzungsdaten, hierzu Ziffer 4.3 Abschnitt 7 Anlage 2 zu § 46 BaySchO).

Externe Empfänger
Externe Empfänger können schul-externe Teilnehmer und Teilnehmerinnen von Videokonferenzen
sein (beispielsweise von anderen Behörden, Vereinen, Einrichtungen, Unternehmen). (Zu den jeweiligen
Datenarten, die diese empfangen können, vgl. oben)
Zur Bereitstellung und Nutzung von Visavid ist die Übermittlung personenbezogener Daten an ausgewählte
Dienstleister notwendig. Mit diesen Dienstleistern hat die Schule eine Vereinbarung zur Datenverarbeitung
im Auftrag der Schule geschlossen (sog. „Auftragsverarbeitung“ nach Art. 28 DSGVO).

Die Schule bedient sich zu Bereitstellung, Betrieb, Wartung und Support von Visavid folgender Auftragsverarbeiter:
• Auctores GmbH
Amberger Straße 82
92318 Neumarkt

Darüber hinaus wird im Nutzerkonto gespeichert, dass die Nutzerinnen und Nutzer den Nutzungsbedingungen
zugestimmt haben.

Rechtsgrundlage
Für die Verarbeitung der jeweiligen personenbezogenen Daten sind die für den jeweiligen Verarbeitungsvorgang
einschlägigen Rechtsgrundlagen, in der Regel Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO in Verbindung
mit Art. 85 Abs. 1 BayEUG, soweit eine Datenverarbeitung auf freiwilliger Basis erfolgt, ist Rechtsgrundlage
eine Einwilligung der betroffenen Personen.

Zwecke
Siehe oben unter a) Daten von Nutzerinnen und Nutzern von Videokonferenzen ohne eigenes Visavid-
Nutzerkonto (z.B. Gastnutzer wie Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler, ohne IDMAnbindung)
- Zwecke.

Darüber hinaus wird Visavid zu Fortbildungszwecken genutzt.

Empfänger
Schulinterne Empfänger
Von der Schule beauftragter Administrator hinsichtlich Stammdaten, Passwort (dies nur schreibend)
und Inhaltsdaten (Ziffer 3.1.1, 3.1.3, 3.1.4 in Abschnitt 7 Anlage 2 zu § 46 BaySchO).
Im Übrigen siehe oben unter a) Daten von Nutzerinnen und Nutzern von Videokonferenzen ohne eigenes
Visavid-Nutzerkonto (z.B. Gastnutzer wie Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler, ohne
IDM-Anbindung) – Schulinterne Empfänger.

Externe Empfänger
Siehe oben unter a) Daten von Nutzerinnen und Nutzern von Videokonferenzen ohne eigenes Visavid-
Nutzerkonto (z.B. Gastnutzer wie Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler ohne IDM-Anbindung)
- Empfänger.

Dauer der Speicherung
Siehe oben unter a) Daten von Nutzerinnen und Nutzern von Videokonferenzen ohne eigenes Visavid-
Nutzerkonto (z.B. Gastnutzer wie Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler ohne IDM-Anbindung)
– Dauer der Speicherung.

nur bei Berufsschulen: Zusammenarbeit mit den Ausbildungsbetrieben zum Zwecke einer erfolgreichen
dualen Berufsausbildung (§ 83 Abs. 2 BBiG).

Auskunftspflicht gegenüber der Schule
Eine Pflicht zur Auskunft durch Schülerinnen und Schüler beziehungsweise der Erziehungsberechtigten
besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG.

Empfänger
An außerschulische Stellen übermitteln wir Daten unserer Schülerinnen und Schüler nur, soweit es zur
Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen bzw. zulässig ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere:
• Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 3 BayEUG)
• die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
• Rechnungsprüfungsbehörden (Art. 95 BayHO)das zuständige Jugendamt (Art. 31 BayEUG)
• die Träger des Sachaufwands (Art. 10, 19 BaySchFG)
• die Träger des Aufwands der Schülerbeförderung (Art. 1 Abs. 1 und 5 Schulwegkostenfreiheitsgesetz
• SchKFrG i.V.m. der Verordnung über die Schülerbeförderung)
• das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
• die aufnehmende Schule im Falle eines Schulwechsels (Art. 85a Abs. 2 BayEUG, § 39 BaySchO)
• das Einwohnermeldeamt (bei Abmeldung ausländischer Schüler vom Schulbesuch in Bayern,
§ 3 Grundschulordnung – GrSO, § 3 Mittelschulordnung - MSO)
• die Kreisverwaltungsbehörden (Art. 118 BayEUG und Art. 119 BayEUG)
• bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige
Archiv nach dem Bayerischen Archivgesetz (BayArchivG)
• die zuständige Ausländerbehörde, wenn die Schule bei ausländischen Schulpflichtigen feststellt,
dass sie nicht über hinreichende Deutschkenntnisse für einen erfolgreichen Schulbesuch
verfügen (Art. 85 Abs. 2 BayEUG)
• das zuständige Gesundheitsamt (§§ 33-36 Infektionsschutzgesetz – IfSG; § 20 Abs. 8-10 IfSG)
• ggf. Angehörige des pädagogischen Personals der Partnerschule und Nutzerinnen und Nutzer
in den virtuellen Kursen/Räumen der passwortgeschützten Lernplattform
• Zielschule bei Schulwechseln (Art. 85a Abs.3 BayEUG)

Dauer der Speicherung
Grundsatz:

Rechtsgrundlage
Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der
ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten der Lehrkräfte verarbeiten.

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Führung weiterer Personalakten (Nebenakten) ergibt sich aus
Art. 104 Abs. 1 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG). Danach darf eine Beschäftigungsbehörde, die
nicht zugleich personalverwaltende Behörde ist, eine weitere Personalakte (Nebenakte) aus Unterlagen
führen, die sich auch in der Grundakte oder Teilakten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erledigung
ihrer Aufgaben erforderlich ist.

Zwecke
Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere der Durchführung
organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalverwaltung
oder Personalwirtschaft (vgl. insbesondere Art. 103 BayBG).

Auskunftspflicht gegenüber der Schule
Eine Pflicht zur Auskunft durch Lehrkräfte besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4
BayEUG.

Empfänger
An externe Stellen übermitteln wir Daten der Lehrkräfte nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben
erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere:
• Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 und 3 BayEUG)
• die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
• Rechnungsprüfungsbehörden (Art. 95 BayHO)die zuständigen personalverwaltenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG)
• das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. BayBG)
• das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
• bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach BayArchivG
• das zuständige Gesundheitsamt (§§ 33-36 IfSG; § 20 Abs. 8-10 IfSG)
• ggf. Angehörige des pädagogischen Personals der Partnerschule und Nutzerinnen und Nutzer
in den jeweiligen virtuellen Kursen/Räumen im Rahmen der passwortgeschützten Lernplattform

Empfänger
An externe Stellen übermitteln wir Daten des nicht unterrichtenden Personals nur, soweit es zur Erfüllung
unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere:
• Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 BayEUG)
• die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
• Rechnungsprüfungsbehörden (Art. 95 BayHO)
• die zuständigen personalverwaltenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG)
• das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. BayBG)
• das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
• bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach dem BayArchivG
• das zuständige Gesundheitsamt (§§ 33-36 IfSG; § 20 Abs. 8-10 IfSG)

Dauer der Speicherung
Grundsatz: Daten des nicht unterrichtenden Personals werden von uns grundsätzlich nur so lange gespeichert,
wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung
erforderlich ist.

Personaldaten:
Die Speicherung, Löschung und Vernichtung Ihrer Personaldaten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses
richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
nach § 611a BGB sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG).

d) Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen
(z.B. als Dienstleister oder Handwerker, Vertreter von örtlichen Behörden oder Personen, die sich an
die Schule wenden)

Name und Adressdaten
Weitere Daten werden je nach Art des Geschäfts- oder sonstigen Kontakts verarbeitet.

Rechtsgrundlage
Als Rechtsgrundlage kommt insbesondere Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. a DSGVO (Einwilligung) und
Art. 6 Abs.1 UAbs. 1 Buchst. b DSGVO (Abwicklung eines Vertrags) in Betracht.
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